von Jonas Ley
Im Wahlkampf machte sich die FDP für eine Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes stark.
Nicola Beer: „Am 1. Oktober tritt das NetzDG à la Maas in Kraft. Wir werden alles daran setzen, dass es das Gesetz mit der kürzesten Gültigkeitsdauer wird.“
Auf der Homepage der FDP ist folgender Satz zu finden: „Das NetzDG macht soziale Netzwerke zu privaten Zensurbehörden. Wir verteidigen die Meinungsfreiheit und lehnen das Gesetz ab.“
Zu Beginn der Koalitionsverhandlungen wandte ich mich am 4. Oktober, zu Beginn der Koalitionsgespräche, an den netzpolitischen Sprecher der FDP, Herrn Jimmy Schulz.
Sehr geehrter Herr Schulz,
welche Schritte werden Sie/die FDP gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unternehmen? Da das Gesetz ja leider, so ziemlich entgegen jeder netzpolitischen Vernunft verabschiedet wurde, bieten sich ja nur zwei Möglichkeiten an: Es legislativ zu kippen, wenn Sie in Regierungsverantwortung sind, oder es judikativ zu stoppen. Nach meiner Ansicht wäre eine legislative Aufhebung des Gesetzes sinnvoller, da ansonsten das BVerfG immer mehr die Rolle des Ersatzgesetzgebers gedrängt wird, der sich wirklich um Grundrechte kümmert.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Ley
Sehr geehrter Herr Ley,
Ich würde gerne dieses Gesetz im Bundestag wieder kippen.
Mit freundlichen Grüßen
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank erst einmal für Ihre extrem schnelle Antwort. Da ich für einen Artikel recherchiere, hätte ich gerne eine etwas ausführlichere Erläuterung ihrer Strategie. Ist die Rücknahme des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ein nicht zu Disposition stehender Punkt in den Koalitionsverhandlungen? Ist eine Novellierung im Gespräch, oder wird eben doch auf Karlsruhe gesetzt.
Herzliche Grüße
Jonas Ley
Sehr geehrter Herr Ley,
wir sind ja noch ein guten Schritt von Verhandlungen entfernt. Deswegen kann ich dazu nichts sagen. Mein Ziel wird es sein es eine Rücknahme des Gesetzes im Parlament zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Jimmy Schulz
Wäre dann eine Verfassungsklage nicht besser? Realistischerweise ist ja dieses Jahr keine Regierung zu erwarten, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber richtete schon im Vorfeld massiven Schaden an, der jetzt noch mal anschwellen wird.
Sehr geehrter Herr Ley,
Eine Verfassungsbeschwerde ist komplizierter, teurer und langsamer.
1. Kompliziert, da ich, die Fraktion gar nicht berechtigt wären eine Beschwerde zu führen, da wir nicht direkt vom Gesetz betroffen sind, man müsste also Facebook oder andere davon überzeugen.
2. Teuer, ein solches Verfahren kostet einige zigtausend Euro
3. Langsamer, wir warten ja immer noch auf die Eröffnung des Verfahrens bezüglich der VDS. Da hatte ich Klage 2014 eingereicht.
Trotzdem halten wir den Weg Verfassungsgericht weiter offen.
MfG
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
Verzeihen Sie mein stetes Nachhaken, aber wäre das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine sogenannte rote Linie, also ein Punkt, ohne dessen Abschaffung die FDP keine Koalition eingehen würde?
Hallo Herr Ley,
wir sind im Moment doch noch gar nicht an diesem Punkt. Es gibt noch keinen Beschluss über die Aufnahme von Gesprächen. Es gibt noch nicht mal ein Gesprächsangebot der Union.
Wir haben dazu noch nicht diskutiert.
MfG
Sehr geehrter Herr Schulz,
Das könnte die FDP doch einfach für sich selbst festlegen, bei der Ehe für alle hat sie das doch auch getan.
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Obwohl ich diese Frage mehrfach stellte, kam nun keine Antwort mehr und nun wissen wir auch warum. Die FDP hatte nie vor, das NetzDG zur roten Linie zu erklären. Das NetzDG ist für die FDP wohl doch kein „Frontalangriff auf Meinungsfreiheit“, wie sie es im Wahlkampf noch so pathetisch formulierte, sondern lediglich Verhandlungsmasse.
Jonas Ley ist Politikwissenschaftler und lebt in Heidelberg